Das Entgelt für die Veranstaltung ist mit der Anmeldung fällig. Teilnehmer,
die bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn noch keine Überweisung getätigt haben, können bei den
Trainings nicht mehr berücksichtigt werden! Bei witterungsbedingtem Trainingsausfall
oder Absage mangels Teilnehmer, werden gezahlte Beträge vollständig zurückerstattet.
Erscheint der Teilnehmer nicht zu einem bereits gebuchten Training, verfällt der
Trainingstermin, das gezahlte Entgelt wird NICHT zurückerstattet.
2.
Mindesteilnehmerzahl/Trainingsausfall
Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn
weniger als acht bzw. bei „Perfektion
Straße/Kurventraining/Intensiv-Sicherheitstraining Straße und
Schrauberkurs“ weniger als sechs Teilnehmer ein Training gebucht
haben oder witterungsbedingter Trainingsausfall zugrunde liegt
(Schneeglätte, Eisregen o.ä). Wir werden Sie in diesem Fall umgehend
informieren und gegebenenfalls die gesamten geleisteten Beiträge
zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen gegen Frau U.
Doerr nicht.
3. Änderungen beschriebener
Veranstaltungsabläufe
Änderungen an Terminen,
Veranstaltungsabläufen und –Umfängen, Streckenwahlen bleiben
vorbehalten. Diese Maßnahmen begründen keine Ansprüche gegen den
Veranstalter.
Fallen angekündigte Termine aus,
werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren rückerstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen gegen Frau U. Doerr nicht.
4. Teilnehmer-Zusicherungen
Der Teilnehmer
sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er fährt
auf eigene Gefahr, auch wenn er dem Instruktor auf öffentlichen Straßen folgt, und nimmt mit
einem Motorrad an den Veranstaltungen teil, das für den öffentlichen
Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es
gelten die Regeln der StVZO sowie die gesetzlich Bestimmungen für
Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen des entsprechenden Landes.
Es besteht seitens Frau Ute Doerr keine zusätzliche Versicherung. Der
Teilnehmer ist für die Einhaltung der jeweiligen
Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Er hat seine Fahrweise
dem Grundsatz eigener und allgemeiner Sicherheit anzupassen. Der
Teilnehmer sichert zu, an den Veranstaltungen nur mit
ordnungsgemäßer Schutzbekleidung (Helm, Oberbekleidung mit
Protektoren, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen.
5. Beachtung von Anweisungen
Verstößt ein Teilnehmer gegen
Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die
ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten
gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben Frau Doerr oder ihre
Vertreter das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner
Teilnahmegebühren und entstandenen Kosten von der weiteren
Veranstaltung auszuschließen und ihn, für die durch ihn entstandenen Sach-u. Personenschäden, haftbar zu machen.
6. Haftung
Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er an der
Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil-
und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten
Schäden. (Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für
ausreichenden Versicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber Frau Ute
Doerr, ihren Mitarbeitern, sowie allen mit der Veranstaltung
betrauten Personen, Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, die
im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der
gebuchten Veranstaltung entstehen. Dieser Verzicht wird auch für die
Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers
erklärt. Der Unterzeichnende stellt Frau Ute Doerr und ihre
Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang
mit einem von ihm verursachten oder mitverursachtem Schadensereignis
geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung
und grobe Fahrlässigkeit durch Frau Ute Doerr bleibt davon
unberührt.
Soweit Frau Ute Doerr die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder
anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht Frau Doerr lediglich für
eine sorgfältige Auswahl sowie die übliche Überwachung ein. Frau
Doerr übernimmt insbesondere keine Haftung, die auf einen nicht
ordnungsgemäßen Zustand der Strecke oder des Veranstaltungsortes
zurückzuführen ist.
7. Reklamationen
Haftungsbegründete Reklamationen sind dem
Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, darüber hinaus spätestens
einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen.
8. Haftungsverzicht
Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten Zusicherungen muss
bei den Perfektionstrainings auf öffentlichen Straßen ein besonderer Haftungsauschluss
unterschrieben werden. Wir werden Ihnen diesen mit der
Anmeldebestätigung zusenden oder vor der Abfahrt zur Unterschrift vorlegen.
9. Anmeldebestätigung/Teilnahmebestätigung
Die Anmeldebestätigung wird Ihnen nach Eingang Ihrer Überweisung
zugesandt. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt (außer bei Schnee- oder Eisglätte). Die
Teilnehmerzahl ist begrenzt. Mindestteilnehmerzahl sind 8 Personen,
Maximalteilnehmerzahl sind 14 Personen (Perfektionstrainings min. 6 Personen bzw. max. 10 Personen). Der Veranstaltungsort mit Anfahrtbeschreibung wird
mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben. Für Getränke und
kleine Snacks ist gesorgt, die Kosten für Mittagessen und Benzin hat jeder Teilnehmer
selber zu tragen. Am Ende der Veranstaltung bekommt jeder
Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung